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Tipps zum Hundekauf
- Welchen Hund wünscht sich die Familie?
- Entscheidung für den richtigen Hund (Rasse)enstsprechend den Verhältnissen (Umfeld)
- Kann das Tier bis an sein Lebensende verantwortlich gehalten werden?
- Ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich?
- Überlegung - Wo bleibt der Hund im Urlaub?
- Liegt die Bereitschaft vor, auch in der Stadt ein "Hundehäufchen" zu beseitigen?
- Kosten bedenken bezüglich Anschaffung, Futter, Tierarzt, Haftpflicht und Steuern.
Wichtige Fragen beim Kauf eines Hundes
- Ist das Tier gesund und munter - lebhaft?
- Ist das Tier mindestens 8 Wochen alt, geimpft und entwurmt?
- Kann der Welpenwurf besucht werden - möglichst in der ursprünglichen Umgebung mit dem Muttertier.
- Sind die Welpen auf den Menschen geprägt, d.h. kommen sie freudig entgegen oder sind sie scheu?
- Macht die ursprüngliche Umgebung, die Zuchtanlage, einen guten Eindruck?
- Erfolgt vom Züchter eine umfassende Beratung?
- Ist der Kaufvertrag einwandfrei?
Kauf von Rassehunden
Eine Angelegenheit die mit Vorsicht zu genießen ist?!
Rasse - Echtheitszertifikat
heißt das wichtigste Papier, das ein Hundekäufer erhalten
muss. In der Bundesrepublik Deutschland darf jeder Hundezüchter
Ahnentafeln ausstellen. Deshalb sind Inserate und Anzeigen mit dem
Hinweis "mit Stammbaum" oder mit Ahnenausweis mit Vorsicht zu
behandeln. Ahnentafeln mit dem Gütesiegel "VDH" gewährleisten,
daß die Angaben korrekt sind und einer strengen Wurf- und
Zuchtkontrolle unterliegen.
Ein Tier das den Zuchtbestimmung nicht entspricht, darf zur Zucht nicht
zugelassen werden. Viele Zuchtvereine geben Blanko - Formulare aus, die
vom Züchter nach seinen Wünschen ausgefüllt werden. Die
Angaben werden dann verfälscht, enthalten falsche Zuchtbuchnummern
oder Elterntiere, die zum Teil gar nicht mehr leben.
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Echtheitszertifikat
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Wer
sich sicher sein möchte, dass er ein Tier mit Echtheitszertifikat
erhält, der sollte sich an einen VDH - Züchter wenden. VDH
angeschlossene Zuchtvereine kontrollieren ihre Züchter und deren
Zuchtstätten. Die Züchter müssen medizinische und
allgemein kynologische Sachkenntnis nachweisen. Auch muss nachgewiesen
werden, das sie in der Lage sind, für eine optimale Entwicklung
und vor allem Prägung und Sozialisierung der Welpen zu sorgen,
solange sie sich bei dem Muttertier befinden. Die Zuchtstätten
müssen nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen genügen,
sondern es werden auch hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung
gestellt. Jeder Zwinger wird von seiner Zulassung kontrolliert.
Züchter sind verpflichtet alle Informationen über den Welpen
an den Käufer weiterzugeben. VDH angeschlossene Zuchtvereine sind
verpflichtet, den Züchtern bestimmte Auflagen zu erteilen. Dies
bezieht sich auf die notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer
Zuchttiere für eine Zulassung, das heißt zum Beispiel:
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Zwingerbestätigung
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Ein
gekörter Hund ist auf seien Rassestandart überprüft. Die
Körung macht eine planmäßige Zucht erst möglich.
Bei der Körung werden Anatomie, Gebiss, Wesen und
Gebrauchseigenschaft der vorgeführten Tiere überprüft.
Zahl und Stellung der Zähne dürfen dabei nicht vom Standard
abweichen.
Wer dennoch unsicher ist sollte sich beim Kauf eines Hundes an einen
Verein in seiner Nähe wenden. Dort kann er sich individuell
beraten lassen. Denn die Anschaffung eines Tieres ist eine
Überlegung mehr wert.
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Koerbuch
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Geschäftsbedingungen
- Der Teilnehmer versichert, dass er für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
- Der Teilnehmer haftet für die von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden.
- Die Hundeschule-Neuruppin übernimmt keine
Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die
durch die Anwendung der gezeigten Übungen, sowie
für Schäden/Verletzungen, die durch die teilnehmenden Hunde
entstehen. Evtl. Begleitpersonen sind von den Teilnehmern davon in
Kenntnis zu setzen.Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Trainingsangebote erfogt auf eigenes Risiko.
- Evtl. vorgenommene Sicherheitsmaßnahmen
(Spieltrennung, Maulkorb, etc.) dienen dem Schutz aller Teilnehmer und
sind keinesfalls persönlich zu nehmen. Den Anweisungen des
Trainers ist hierbei Folge zu leisten.
- Die Unterrichtsgebühr wird für das gebuchte
Training im voraus bezahlt,spätestens bei Anmeldung. In
Einzelfällen ist nach vorheriger Absprache eine Ratenzahlung
möglich.
- Eine Absage oder Verschiebung bereits vereinbarter
Termine muss mind. 24 Stunden vorher vorgenommen werden. Hierbei
genügt es , wenn die Absage auf einen Anrufbeantworter hinterlassen
wird. Geschieht dies nicht,verfällt die entsprechende
Trainingsstunde.
- Nicht wahrgenommene Termine aus einem Blockkurs z.B.
(8x Welpenkurs,8x Erziehungskurs), verlieren ihre Gültigkeit und
werden nicht rückerstattet.
- Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder
vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Trainingseinheiten durch den
Teilnehmer, kann die Teilnehmergebür nicht rückerstattet
werden.
- Der Trainer behält sich vor, in dringenden
Fällen vereinbarte Termine abzusagen. die entsprechende
Trainingsstunde wird umgehend nachgeholt.
- Der Tainer behält sich vor, dass Training nach
eigenem Ermessen abzubrechen (unter Offenlegung triftiger
Gründe).Die verbliebene Unterrichtsgebühr wird in diesen
Fällen zurückerstattet.
- Hundehalter die unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen können am Training nicht teilnehmen.
- Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Mensch-Hund-Team abhängig ist.
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