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"  Hundeschule Neuruppin  "



Tipps zum Hundekauf

  • Welchen Hund wünscht sich die Familie?
  • Entscheidung für den richtigen Hund (Rasse)enstsprechend den Verhältnissen (Umfeld)
  • Kann das Tier bis an sein Lebensende verantwortlich gehalten werden?
  • Ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich?
  • Überlegung - Wo bleibt der Hund im Urlaub?
  • Liegt die Bereitschaft vor, auch in der Stadt ein "Hundehäufchen" zu beseitigen?
  • Kosten bedenken bezüglich Anschaffung, Futter, Tierarzt, Haftpflicht und Steuern.



Wichtige Fragen beim Kauf eines Hundes

  • Ist das Tier gesund und munter - lebhaft?
  • Ist das Tier mindestens 8 Wochen alt, geimpft und entwurmt?
  • Kann der Welpenwurf besucht werden - möglichst in der ursprünglichen  Umgebung mit dem Muttertier.
  • Sind die Welpen auf den Menschen geprägt, d.h. kommen sie freudig entgegen oder sind sie scheu?
  • Macht die ursprüngliche Umgebung, die Zuchtanlage, einen guten Eindruck?
  • Erfolgt vom Züchter eine umfassende Beratung?
  • Ist der Kaufvertrag einwandfrei?



Kauf von Rassehunden

Eine Angelegenheit die mit Vorsicht zu genießen ist?!

Rasse - Echtheitszertifikat heißt das wichtigste Papier, das ein Hundekäufer erhalten muss. In der Bundesrepublik Deutschland darf jeder Hundezüchter Ahnentafeln ausstellen. Deshalb sind Inserate und Anzeigen mit dem Hinweis "mit Stammbaum" oder mit Ahnenausweis mit Vorsicht zu behandeln. Ahnentafeln mit dem Gütesiegel "VDH" gewährleisten, daß die Angaben korrekt sind und einer strengen Wurf- und Zuchtkontrolle unterliegen.

Ein Tier das den Zuchtbestimmung nicht entspricht, darf zur Zucht nicht zugelassen werden. Viele Zuchtvereine geben Blanko - Formulare aus, die vom Züchter nach seinen Wünschen ausgefüllt werden. Die Angaben werden dann verfälscht, enthalten falsche Zuchtbuchnummern oder Elterntiere, die zum Teil gar nicht mehr leben.

Echtheitszertifikat

Wer sich sicher sein möchte, dass er ein Tier mit Echtheitszertifikat erhält, der sollte sich an einen VDH - Züchter wenden. VDH angeschlossene Zuchtvereine kontrollieren ihre Züchter und deren Zuchtstätten. Die Züchter müssen medizinische und allgemein kynologische Sachkenntnis nachweisen. Auch muss nachgewiesen werden, das sie in der Lage sind, für eine optimale Entwicklung und vor allem Prägung und Sozialisierung der Welpen zu sorgen, solange sie sich bei dem Muttertier befinden. Die Zuchtstätten müssen nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen genügen, sondern es werden auch hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung gestellt. Jeder Zwinger wird von seiner Zulassung kontrolliert. Züchter sind verpflichtet alle Informationen über den Welpen an den Käufer weiterzugeben. VDH angeschlossene Zuchtvereine sind verpflichtet, den Züchtern bestimmte Auflagen zu erteilen. Dies bezieht sich auf die notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer Zuchttiere für eine Zulassung, das heißt zum Beispiel:

Zwingerbestätigung

  • Der Hund wird mit mindestens 1 Jahr an Hüftgelenken und Ellenbogen geröntgt. Die Bilder werden dann von einem bestellten Gutachter beurteilt und klassifiziert.

  • Die Zuchttiere müssen jährlich auf erhebliche Augenkrankheiten untersucht werden.
  • Die DNA - Analyse sichert noch zusätzlich die Indentität des Hundes und eventuell auftretende DNA - Fehlbildungen werden erkannt.
  • Regelmäßig werden die Blutwerte kontrolliert.

Ein gekörter Hund ist auf seien Rassestandart überprüft. Die Körung macht eine planmäßige Zucht erst möglich. Bei der Körung werden Anatomie, Gebiss, Wesen und Gebrauchseigenschaft der vorgeführten Tiere überprüft. Zahl und Stellung der Zähne dürfen dabei nicht vom Standard abweichen.
Wer dennoch unsicher ist sollte sich beim Kauf eines Hundes an einen Verein in seiner Nähe wenden. Dort kann er sich individuell beraten lassen. Denn die Anschaffung eines Tieres ist eine Überlegung mehr wert.

Koerbuch                 





Geschäftsbedingungen


  1. Der Teilnehmer versichert, dass er für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
  2. Der Teilnehmer haftet für die von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden.
  3. Die Hundeschule-Neuruppin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen,  sowie für Schäden/Verletzungen, die durch die teilnehmenden Hunde entstehen. Evtl. Begleitpersonen sind von den Teilnehmern davon in Kenntnis zu setzen.Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Trainingsangebote erfogt  auf eigenes Risiko. 
  4. Evtl. vorgenommene Sicherheitsmaßnahmen (Spieltrennung, Maulkorb, etc.) dienen dem Schutz aller Teilnehmer und sind keinesfalls persönlich zu nehmen. Den Anweisungen des Trainers ist hierbei Folge zu leisten.
  5. Die Unterrichtsgebühr wird für das gebuchte Training im voraus bezahlt,spätestens bei Anmeldung. In Einzelfällen ist nach vorheriger Absprache eine Ratenzahlung möglich.
  6. Eine Absage oder Verschiebung bereits vereinbarter Termine muss mind. 24 Stunden vorher vorgenommen werden. Hierbei genügt es , wenn die Absage auf einen Anrufbeantworter hinterlassen wird. Geschieht dies nicht,verfällt die entsprechende Trainingsstunde.
  7. Nicht wahrgenommene Termine aus einem Blockkurs z.B. (8x Welpenkurs,8x Erziehungskurs), verlieren ihre Gültigkeit und werden nicht rückerstattet.
  8. Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Trainingseinheiten durch den Teilnehmer, kann die Teilnehmergebür nicht rückerstattet werden.
  9. Der Trainer behält sich vor, in dringenden Fällen vereinbarte Termine abzusagen. die entsprechende Trainingsstunde wird umgehend nachgeholt.
  10. Der Tainer behält sich vor, dass Training nach eigenem Ermessen abzubrechen (unter Offenlegung triftiger Gründe).Die verbliebene Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen zurückerstattet.
  11. Hundehalter die unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen können am Training nicht teilnehmen.
  12. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Mensch-Hund-Team abhängig ist.     






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